Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

www.ferienromantik.de
Renate und Dieter Wolf
OT Liebethal 52b; 01796 Pirna
Tel.:0049 3501 525502


Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen


Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für die Stadt Pirna als Reise- oder Urlaubsziel entschieden haben. Sie können unser Ferienhaus auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen mieten. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

  1. Stellung des Vermieters , Rechtsgrundlagen

1.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem VERMIETER und dem Gast gelten die nachfolgenden Bestimmungen sowie zwischen Ihnen und dem VERMIETER eventuell weiter schriftlich getroffene Vereinbarungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der § 535 BGB.

  1. Vertragsschluß, Zahlungen

2.1. Sie können Ihren Buchungswunsch, welcher das verbindliche Vertragsangebot an den VERMIETER darstellt, schriftlich, telefonisch oder per Fax an den VERMIETER übermitteln.


2.2. Der Vertrag mit dem VERMIETER kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, die der VERMIETER nach Zahlungseingang von 20% der gesamten Übernachtungskosten übermittelt. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchung ab, liegt ein neues Angebot des VERMIETER vor, das der Gast durch Rücksendung der gegengezeichneten Buchungsbestätigung annimmt.

2.3. Nach Vertragsabschluss ist der Gast grundsätzlich zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und zur Bezahlung verpflichtet, soweit er nicht ausdrücklich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Unverbindliche Reservierungen sind nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem VERMIETER möglich.

2.4. Die Übernachtungspreise sind abhängig von der Anzahl der Personen sowie der ohne Unterbrechung gebuchten Übernachtungen. Der Preis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste (Prospekt und
Internet) 

2.5. Zahlungen erfolgen ausschließlich beim VERMIETER in folgender Form:
a)Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur verbindlichen Buchung
b)Die Zahlung des Restbetrages in Höhe von 80% des Gesamtpreises am Anreisetag nach Besichtigung des Ferienhauses.

  1. Leistungen
    3.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten und Mehrwertsteuer ein, soweit nicht anders angegeben.

3.2. Die vom VERMIETER geschuldete Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.

  1. Rücktritt vom Vertrag

4.1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird in Ihrem Interesse dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des VERMIETER auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Die im Falle des Rücktritts fälligen Zahlungen werden unmittelbar durch den VERMIETER erhoben.

4.3. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern stehen dem VERMIETER im Fall Ihres Rücktritts unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) Bei Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises.
b) Bei Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum Belegungsbeginn 80 % des Gesamtpreises.

Die Rücktrittspauschalen werden unmittelbar durch den Eigentümer/Vermieter erhoben. Ihnen ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachten
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

  1. Haftung

5.1. Die vertragliche Haftung des VERMIETER für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachträglichen Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, 
a) soweit ein Schaden des Gastes vom VERMIETER weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der VERMIETER für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines 
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

5.2. Der VERMIETER haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) bzw. für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, eine Preisminderung ist ausgeschlossen.

5.3 Eine eventuelle Haftung des VERMIETER gemäß §§ 701 BGB (Gastwirtshaftung) bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Der MIETER haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung und des Inventars während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da beide Zylinder komplett ausgetauscht werden müssen.

  1. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den VERMIETER zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den VERMIETER
ausgeschlossen.

  1. Verjährung, Gerichtsstand, Sonstiges

7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem VERMIETER, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Schweben zwischen dem Gast und dem VERMIETER, Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der VERMIETER, die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

7.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.

7.3. Der Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den VERMIETER ist ausschließlich Pirna. Ist die Zahlung des Gastes nach den vertraglichen Vereinbarungen am Ort des VERMIETER zu erbringen, so ist Gerichtsstand für Klagen des VERMIETER auf Zahlung der vereinbarten Vergütung der Ort des VERMIETER. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des VERMIETER der Sitz des VERMIETER vereinbart.


Stand vom Januar 2009

Super User